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Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)/Sozial- und Gesundheitsmanagement

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)/Sozial- und Gesundheitsmanagement

1.

Beschreibung

Ausgangspunkt für den Lehrgang „Sozial- und Gesundheitsmanagement” (BetriebswirtIn der Sozial- und Gesundheitswirtschaft – itb) / „Geprüfte/r FachwirtIn im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)” sind einerseits die Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, aber auch die in den Bereichen Weiterbildung, arbeitsmarktorientierte Dienstleistungen sowie den öffentlichen Verwaltungen. Um diese Entwicklungen zu tragen und voranzutreiben, bedarf es Menschen, die die erforderlichen Kompetenzen besitzen.

Wir führen diesen Lehrgang seit 1994 durch und haben ihn regelmäßig aufgrund der Entwicklungen im Markt sowie der Rückmeldungen unserer TeilnehmerInnen und Referenten weiter entwickelt. Bestandteil dieser Entwicklung war auch, dass wir die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung „FachwirtIn im Sozial- und Gesundheitswesen” ab 2001 in das Konzept integriert haben, um unseren Lehrgangsteilnehmern optional die Möglichkeit zu bieten, einen öffentlich-rechtlichen Abschluss zu erreichen. Seit 2015 gibt es nur noch einen bundeseinheitlichen Abschluss mit der Bezeichnung „Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen”Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Level 6 eingeordnet, also auf gleicher Stufe, wie die Bachelor-Abschlüsse an Hochschulen.

2.

Anforderungen

Auf dem Arbeitsmarkt werden Personen mit Kompetenzen, wie sie zum Beispiel durch den Lehrgang vermittelt werden, nur selten über Abschlussbezeichnungen gesucht. Häufiger finden sich Umschreibungen solcher Kompetenzen (z.B. „betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, die erwartet werden” oder die Erwartung, dass eine „leitungsorientierte Fortbildung” absolviert wurde), die von den Bewerbern erwartet werden. Wir beobachten den Arbeitsmarkt kontinuierlich.

Bei der Weiterbildung „Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)” orientieren wir uns dabei an einem ganzheitlichen Kompetenzmodell. Dieses umfasst die folgenden Elemente:

  • Fachkompetenz
  • Soziale Kompetenz oder
  • Führungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Personale Kompetenz

3.

Lehrgangsinhalte

Wir führen den Lehrgang sowohl in berufsbegleitender Form wie auch in Vollzeitform durch. Berufsbegleitend machen wir aktuell ca. 600 Unterrichtsstunden in ca. 2 Jahren, die in Form von Wochenendveranstaltungen (freitags 15.30 – 20.30 / samstags 08.30 – 15.30 Uhr / durchschnittlich ca. jedes dritte Wochenende eine Veranstaltung) angeboten werden. In der Vollzeitform läuft der Lehrgang ca. 9 Monate und dann jeweils montags – freitags. In den Vollzeitlehrgang ist ein betriebliches Praktikum von ca. 2 Monaten integriert.

Im Folgenden finden Sie die im Lehrgang angebotenen Inhalte:

  • Rechtsformen von Unternehmen
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Qualitätsmanagement (ISO 9001, EFQM, Audits intern/extern, Dokumentation, Risikomanagement etc.
  • Planungs- und Steuerungstechniken
  • Marketing, Marktforschung
  • Ziel- und Kennzahlensysteme, Balanced Scorecard
  • Budgetierung und Controlling
  • Innovationsmanagement/Changemanagement
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Werbung
  • Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung, Dienstplangestaltung
  • Arbeitsrecht
  • Investitions- und Finanzierungsrechnung, Finanzbuchführung/Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Lohn und Gehalt
  • Steuern
  • Wirtschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
  • SGB II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII, Heimrecht, Betreuungsrecht, Medizinprodukterecht
  • Führungsleitbild, Führungskonzepte, Mitarbeitermotivation/-gespräche, Konflikt, Team, Supervision/Coaching/Mediation
  • Projektmanagement, Moderation/Präsentation, Case Management-Grundlagen
  • Volkswirtschaft, Branchenspezifische Grundlagen
  • Europäische Untion, Sozial- und Gesundheitsökonomie, Sozialplanung und Sozialpolitik
  • Sonstige Themen

4.

Prüfungsregelungen

Sie können den Lehrgang sowohl mit unserem internen Zertifikat „BetriebswirtIn der Sozial- und Gesundheitswirtschaft – itb“ wie auch – soweit die Zulassungsvoraussetzungen der IHK-Prüfung erfüllt werden – mit dem IHK-Zertifikat „Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen” oder mit beidem abschließen.

Personen, die noch keinen Aus- oder Fortbildungsabschluss auf einer formalen Ebene oberhalb einer z.B. 3-jährigen Berufsausbildung erworben haben, empfehlen wir unbedingt, den IHK-Abschluss zu erwerben, weil Sie darüber eine formale Höherqualifikation auf Level 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen und damit einen einem Bachelor-Abschluss einer Hochschule gleichwertigen Abschluss erreichen.

Im Hinblick auf unser internes Zertifikat weichen die Voraussetzungen zwischen der berufsbegleitenden und der Vollzeit-Variante des Lehrgangs etwas voneinander ab. Für den berufsbegleitenden Lehrgang gilt, dass Sie insgesamt an mindestens 85 % aller Veranstaltungen teilgenommen haben. Weiterhin erwarten wir im Hinblick auf unser Zertifikat (wenn Sie nur die IHK-Prüfung anstreben, ist das entbehrlich), dass Sie sich neben dem Besuch der Seminarveranstaltungen lehrgangsbegleitend ein Projekt vornehmen, im Rahmen dessen Sie Erfahrungen mit verschiedenen im Lehrgang angesprochener Inhalte erwerben können.

Neben einigen im Rahmen der Lehrgangsdurchführung zu erwerbenden Leistungsnachweisen ist zum Abschluss des Lehrgangs zu zeigen, dass die angeeigneten Inhalte praxisnah umgesetzt werden. Dies erfolgt durch die Bearbeitung einer in der Regel in Kleingruppen zu bearbeitenden Abschlussaufgabe, die dann in einem Abschlusskolloquium zu präsentieren und zu reflektieren ist.

Für das interne Zertifikat bei der Vollzeit-Variante des Lehrgangs gilt die oben für den berufsbegleitenden Lehrgang genannte Anwesenheitsquote nur eingeschränkt. Statt eines lehrgangsbegleitenden Projektes ist hier das in den Lehrgangsablauf integrierte Praktikum Voraussetzung für das interne Zertifikat. Dieses kann alternativ allerdings auch durch ein Projekt ersetzt werden. Die Regelungen für das Abschlusskolloquium gelten entsprechend.

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Lehrgang kann sowohl eine Zusatzqualifikation wie auch eine Aufstiegsqualifikation mit sich bringen, d.h. wir sprechen sowohl Menschen an, die bereits über umfangreiche berufliche Qualifikationen – z.B. einen Hochschulabschluss oder anderweitige Aus- oder Fortbildungsabschlüsse – besitzen wie auch Menschen, für die die Lehrgangsteilnahme ein wichtiger Baustein für die berufliche Aufstiegs- bzw. Entwicklungsorientierung darstellt.

Einschlägige Erfahrungen aus Sozial- und Gesundheitsorganisationen oder Verwaltungen sollten in der Regel in ausreichendem Umfang vorliegen. Angesprochen sind insofern z.B. Diplom-Sozialpädagogen/-innen, Diplom-Pädagogen/-innen, ErzieherInnen, Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegekräfte, Arzt- bzw. ZahnarztfachhelferInnen, Personen aus Heilhilfsberufen, Pharmazeutisch-Technische Assistenten/-innen, Medizinisch-Technische Assistenten/-innen, Chemisch-Technische Assistenten/-innen, KosmetikerInnen, OptikerInnen, PharmaberaterInnen, OrthopädietechnikerInnen, Sozialversicherungsfachangestellte sowie Personen mit kaufmännischer Berufsausbildung.

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „„Sozial- und Gesundheitsmanagement” (BetriebswirtIn der Sozial- und Gesundheitswirtschaft – itb) / „Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)” können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 2 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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